Grundlagen der Schulungsorganisation
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1. inedutop.com ist eine private Schule und wurde von Edutop OÜ gegründet.
1.2 Edutop OÜ organisiert Schulungen für Erwachsene.
1.3 Die Grundlagen der Schulungsorganisation sind für die Bedingungen der Organisation
und des Ablaufs der Schulungen bei Edutop OÜ maßgebend.
1.4 Die Grundlagen der Schulungsorganisation wurden auf Basis der geltenden
Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Privatschulen, dem
Erwachsenenbildungsgesetz und dem Schulungsstandard erstellt.
1.5 Die Schulleitung ist berechtigt, zusätzliche Bedingungen für die Organisation der
Schulungen und des Schulungsprozesses festzulegen, sofern diese nicht im Widerspruch
zur geltenden Gesetzgebung stehen.
2 Zulassung zur Schulung
Eine Person, die sich für die Schulung registriert und/oder einen Vertrag abgeschlossen und
die Schulungsgebühr bezahlt hat, gilt als zur Schulung zugelassener Teilnehmer.
3 Status des Teilnehmers, Rechte und Pflichten
3.1 Ein Teilnehmer ist eine Person, die für die Schulungen von Edutop OÜ zugelassen
wurde.
3.2 Die Kursanmeldung erfolgt, sobald
3.2.1. sich der Teilnehmer für die Schulung registriert hat;
3.2.2. die Schulungsgebühr bezahlt wurde. Die Teilnahme an Projekten, die von EU-Fonds
finanziert werden, erfolgt gemäß den Projektbedingungen.
3.3 Ein Teilnehmer kann unter folgenden Voraussetzungen von der Schulung
ausgeschlossen oder suspendiert werden:
3.3.1. Stellen eines einen entsprechenden schriftlichen Antrags seitens des Teilnehmers;
3.3.2. Störung des Kursablaufs durch den Teilnehmer;
3.3.3. Nichtzahlung der Schulungsgebühr;
3.3.4. unregelmäßige Erledigung der Hausaufgaben;
3.3.5. Stellen eines entsprechenden schriftlichen Antrags seitens des gesetzlichen
Vertreters.
3.4 Der Abschluss der Schulung wird durch ein von der Schule ausgestelltes Zertifikat oder
eine Bescheinigung bestätigt.
3.5 Nach Abschluss der Schulung wird eine Bescheinigung über den Abschluss ausgestellt,
wenn der Teilnehmer die Schulung erfolgreich abgeschlossen und mindestens die in
Abschnitt 12.3 dieses Dokuments beschriebenen Bedingungen erfüllt hat.
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn der Teilnehmer während der Schulung
aus irgendeinem Grund die Bedingungen gemäß Abschnitt 12.3 nicht erfüllt, die Schulung
jedoch teilweise oder vollständig absolviert hat.
3.6 Der Teilnehmer hat folgende Rechte:
3.6.1. Wahl eines Kurses, der seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht;
3.6.3. Erhalt der Informationen über die Organisation und das Schulungsprogramm;
3.6.5. Beendigung der Schulung aus eigenem Wunsch vor Ablauf des Schulungszeitraums,
wobei in diesem Fall die Schulungsgebühr nicht zurückerstattet wird.
3.7 Der Teilnehmer ist zu Folgendem verpflichtet:
3.7.1. Einhaltung der internen Regeln der Einrichtung sowie der für die Tätigkeit geltenden
gesetzlichen Vorschriften;
3.7.2. Teilnahme an den Schulungen;
3.7.3. Einhaltung der Bedingungen des Vertrags zwischen Schule und Teilnehmer.
4 Status der Lehrkräfte, Rechte und Pflichten
4.1 Die Lehrkräfte von Edutop OÜ müssen über eine Hochschul- oder Berufsausbildung
und/oder mindestens 5 Jahre Erfahrung im Unterrichten eines vergleichbaren Kurses oder
Fachs verfügen.
4.2 Die Arbeitsverhältnisse mit den Lehrkräften werden durch das Arbeitsvertragsgesetz, die
arbeitsrechtlichen Vorschriften und das Gesetz über Schuldverhältnisse geregelt.
4.3 Die Rechte und Pflichten der Lehrkräfte sind in den Arbeitsverträgen oder
Anstellungsverträgen festgelegt.
4.4 Die Lehrkräfte haben folgende Rechte:
4.4.1. Erhalt von Informationen über die Organisation der Schulung von der Schulleitung und
Einbringen von Vorschlägen zur Verbesserung oder Änderung der Schulungsorganisation;
4.4.2. Erhalt der für die Arbeit erforderlichen Lehrmaterialien.
5 Rechte und Pflichten anderer Mitarbeiter
Die Arbeitsverhältnisse mit anderen Mitarbeitern der Schule werden durch das Arbeitsrecht
und weitere Gesetze geregelt, die die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern festlegen.
6 Unterrichtssprache
Die Schulungen werden in estnischer, russischer und englischer Sprache durchgeführt.
7 Schulungskosten
7.1 Die Kosten für jeden Kurs können im Voraus und in voller Höhe vor Schulungsbeginn
oder in Raten während des gesamten Schulungszeitraums bezahlt werden. Die Zahlung
(bzw. die erste Rate bei Ratenzahlung) gilt als Bestätigung der Teilnahme an der Schulung.
7.2 Die Höhe der Schulungsgebühr wird in einer Vereinbarung zwischen der Schule und
dem Teilnehmer festgelegt.
7.3 Eine Ratenzahlung ist nach Absprache mit dem Teilnehmer möglich. Die Ratenzahlung
erfolgt auf Basis eines genehmigten Zahlungsplans mit den zu zahlenden Beträge und
Fälligkeitsterminen.
7.4 Bei Zahlungsverzug hat Edutop OÜ das Recht, den Teilnehmer von der Schulung
auszuschließen.
7.5 Die Zahlung der Schulungsgebühr erfolgt auf Basis einer Rechnung. Die Rechnung ist
bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung berechnet
Edutop OÜ Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % pro Tag der Verspätung.
7.6 Der Teilnehmer hat das Recht, die Schulungsgebühren für Edutop OÜ in der
Einkommenssteuererklärung als Schulungskosten gemäß §26 des estnischen
Einkommenssteuergesetzes anzugeben.
7.7 Niemand ist von der Zahlung der Schulungsgebühr befreit; Zuschüsse oder
Bildungsstipendien werden nicht gewährt. Ein vergünstigter Preis wird angeboten, wenn der
gewünschte Kurs für eine ganze Gruppe gebucht wurde.
8 Fristen und Verfahren zur Rückerstattung der Schulungsgebühr
8.1 Die Schulungsgebühr wird zurückerstattet, wenn die Schulung auf Initiative von Edutop
OÜ abgesagt wird.
8.2 Die Schulungsgebühr wird innerhalb von 3 Tagen nach Absage der Schulung in Höhe
des vom Teilnehmer bereits gezahlten Betrags zurückerstattet.
8.3 Die Schulungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Teilnehmer die Schulung aus
den in Abschnitt 3.3 genannten Gründen abbricht.
8.4 Die im Voraus gezahlte Schulungsgebühr wird auf Antrag des Teilnehmers
zurückerstattet, wenn die Schulung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
9 Schulungsprogramm
9.1 Die Schulung erfolgt auf Basis von Schulungsprogrammen. Die Schulungsprogramme
sind so gestaltet, dass der Teilnehmer nach Abschluss der Schulung die im Programm als
Lernergebnisse beschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt.
9.2 Das Schulungsprogramm ist das zentrale Dokument der Schulung und legt Folgendes
fest: Schulungszweck, Schulungsdauer, Bezeichnung der Schulungsprogrammgruppe,
Voraussetzungen für den Schulungsbeginn, Unterrichtssprache, Lernergebnisse, Methoden
zur Bewertung der Lernergebnisse, Lehrplan (Umfang der Präsenzarbeit und der
selbstständigen Arbeit), Liste der Fächer, den Gesamtumfang des Kurses,
Kurzbeschreibung des Kursprogramms, Namen der Lehrkräfte, Bedingungen für den
Abschluss der Schulung sowie bei Abschluss ausgestellte Dokumente.
9.3 Die Unterrichtseinheiten werden in akademischen Stunden angegeben. Eine
akademische Stunde entspricht 45 Minuten.
9.4 Die Anforderungen an das Schulungsprogramm entsprechen den europäischen
Berufsstandards. Bei der Entwicklung der Schulungsprogramme orientieren wir uns an den
internationalen Standards ISCED und ISCO.
9.5 Das Schulungsprogramm ist in Fachmodule oder einzelne Fächer/Themen gegliedert.
Ein Modul besteht aus einer Gruppe von Fächern, die auf den Zielen des
Schulungsprogramms basieren (in Ausnahmefällen aus einem einzelnen Fach).
10 Organisation der Schulungsarbeit
10.1 Die Schulung umfasst Präsenzunterricht, Praxiseinsätze (Praktikum) und
selbstständiges Lernen. Der Anteil der verschiedenen Lernformen wird im
Schulungsprogramm festgelegt.
10.2 Präsenzunterricht ist der Prozess zur Erreichung von Lernergebnissen in einer
Lernumgebung, entweder durch Fernunterricht oder E-Learning. Dies geschieht in Form von
Vorlesungen oder Einzelunterricht. Am Präsenzunterricht nehmen sowohl der Teilnehmer als
auch die Lehrkraft teil.
10.3 Bei der „praktischen Arbeit“ simulieren die Teilnehmer ihre alltägliche Arbeit in einer
Arbeitsumgebung, erstellen Dokumente oder erledigen andere praktische Aufgaben, die sie
zukünftig am Arbeitsplatz ausführen werden.
10.4 Selbstständiges Lernen ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur
Erreichung der Lernergebnisse erforderlich sind, basierend auf den Aufgaben des Lehrers.
11 Planung der Schulungsarbeit
11.1 Eine Anmeldung zur Schulung kann wie folgt erfolgen:
Ausfüllen des Anmeldeformulars auf der Website www.inedutop.com;
Senden einer Anmeldeanfrage an edutop.post@gmail.com (Vorname, Nachname,
Telefonnummer, E-Mail, gewünschte Schulung, Schulungszeitraum und Zeit);
telefonisch unter +37253787828;
im Büro von Edutop OÜ, Peterburi tee 50D, Tallinn.
11.2 Die Schulung findet ganzjährig je nach Umfang des Schulungsprogramms oder nach
einem genehmigten individuellen Plan statt.
11.3 Der Unterricht erfolgt entweder als Einzelunterricht, in Kleingruppen (2–4 Personen)
oder in größeren Gruppen (5 oder mehr Personen). Die Mindestgruppengröße wird von
Edutop OÜ je nach gewähltem Kurs festgelegt.
11.4 In Ausnahmefällen kann Edutop OÜ den Schulungsplan ändern, wenn die Lehrkraft
erkrank ist, sich auf Dienstreise befindet, aus anderen triftigen Gründen nicht unterrichten
kann oder in einem anderen Land lebt und arbeitet.
Unter den genannten Umständen wird Edutop OÜ die Lehrkraft ersetzen, falls dies möglich
ist.
12 Abschluss des Schulungsprogramms
12.1 Der Abschluss des Schulungsprogramms bedeutet das Absolvieren der im
Schulungsprogramm vorgesehenen Fächer im vorgeschriebenen Umfang.
12.2 Der Kurs endet mit Abschluss des Schulungsprogramms durch die Ausstellung eines
entsprechenden Zertifikats oder einer Teilnahmebescheinigung.
12.3 Für einen erfolgreichen Abschluss muss der Teilnehmer an mindestens 80 % des
Unterrichts teilnehmen sowie mindestens 80 % der Hausaufgaben und 80 % der
selbstständigen Arbeiten erledigen.
12.4 Ein Abschlusszertifikat wird ausgestellt, wenn der Teilnehmer die Schulung erfolgreich
abgeschlossen und die in Abschnitt 12.3 dieses Dokuments beschriebenen Bedingungen
erfüllt hat.
12.5 Der Teilnehmer erhält eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung, wenn er weniger
als 80 % des Unterrichts besucht und weniger als 80 % der Hausaufgaben und
selbstständigen Arbeiten erledigt hat. Das Abschlusszertifikat enthält die persönlichen Daten
des Teilnehmers und der Schule, Angaben zur Lizenz und Registrierung im
Wirtschaftsregister, die Liste der Lehrkräfte, die Lernergebnisse (Kenntnisse und praktische
Fähigkeiten, die der Teilnehmer während der Schulung erworben hat), den Umfang des
Schulungsprogramms, den Schulungszeitraum und den Berufsstandard.
12.6 Am Ende der Schulung füllt der Teilnehmer einen Fragebogen zur Bewertung des
absolvierten Kurses aus.
13 Bewertung der Lernergebnisse
13.1 Die Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Teilnehmers erfolgt anhand der
Lernergebnisse.
13.2 Ein Fach gilt als bestanden, wenn bei der Bewertung der Lernergebnisse ein positives
Ergebnis erzielt wird.
Ein positives Ergebnis wird als „bestanden“ anerkannt, ein negatives Ergebnis als „nicht
bestanden“.










